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   OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2010 - 11 A 4.06   

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https://dejure.org/2010,25828
OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2010 - 11 A 4.06 (https://dejure.org/2010,25828)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.04.2010 - 11 A 4.06 (https://dejure.org/2010,25828)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. April 2010 - 11 A 4.06 (https://dejure.org/2010,25828)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 47 VwGO, § 21 Abs 1 NatSchG BB 1992, § 28 Abs 2 S 2 NatSchG BB 1992, § 21 Abs 1 NatSchG BB 2004, § 28 Abs 2 S 2 NatSchG BB 2004
    Bekanntmachung von Verordnungsentwürfen über Naturschutzgebiete in Brandenburg

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 47 VwGO, § 21 Abs 1 NatSchG BB, § 28 Abs 2 S 2 NatSchG BB, § 21 Abs 1 NatSchG BB, § 28 Abs 2 S 2 NatSchG BB, § 29 Abs 2 S 1 NatSchG BB, § 79 Abs 3 NatSchG BB, § 215 Abs 1 Nr 1 BauGB
    Naturschutzgebiet "Dünen Dabendorf"; teilweise Ausweisung als FFH-Gebiet; Umfang gerichtlicher Prüfung; Rechtsschutzbedürfnis; fehlerhafte Bekanntmachung der Auslegung des Verordnungsentwurfs; Übergangsregelung bei Gesetzesänderung; Übergangsregelung bei ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltrecht - Verordnung unwirksam bei fehlerhafter Bekanntmachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2008 - 11 A 5.07

    Normenkontrollverfahren - Zum Erfordernis der erneuten Auslegung des Entwurfs

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2010 - 11 A 4.06
    Darüber hinaus müssen die einzelnen Regelungen der NSG-VO, namentlich die in § 4 genannten Verbote und die in § 5 für die Ausnahmen vorgesehenen Maßgaben, verhältnismäßig, d.h. zur Erreichung des Schutzzwecks geeignet, erforderlich und angemessen sein (Urteil des Senats vom 13. November 2008 zu 11 A 5.07 - NSG E. -, juris Rz. 46).

    Schließlich mussten die Antragsteller ihren Normenkontrollantrag - vgl. nur Urteil des Senats vom 13. November 2008 zu 11 A 5.07, S. 7 f. - "weder inhaltlich auf einzelne Vorschriften der NSG-VO noch territorial auf den in ihrem Eigentum stehenden Teil des Naturschutzgebiets beschränken.

    Jener bestimmt sich nach Maßgabe eines nicht unerheblichen Handlungsspielraumes in Form eines Gestaltungsermessens in erster Linie durch eine dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung der gegenüberstehenden Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes auf der einen und der Nutzungsinteressen der betroffenen Grundstückseigentümer auf der anderen Seite (vgl. auch Urteil des Senats vom 13. November 2008 - OVG 11 A 5.07 - zum Naturschutzgebiet E. m.w.N., juris Rz. 45 und 46).

  • BVerwG, 08.05.1995 - 4 NB 16.95

    Bebauungsplan - Enteignungsverfahren - Normenkontrolle - Nichtvorlagebeschwerde -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2010 - 11 A 4.06
    Verhindert werden sollen hiernach pauschale Rügen, allgemein gehaltene Vorhaltungen und andere unbestimmte Äußerungen; ausreichend seien hingegen eine substantiierte und konkretisierte Darstellung der Mängel, die Anlass gibt, in die Frage der Fehlerbehebung einzutreten (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 1995 - 4 NB 16.95 -, NVwZ 1996, 372, 373; Stock in: Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, Kommentar, Loseblattsammlung Stand März 2007, § 215 Rz. 34; Battis in: Battis u.a., BauGB, Kommentar, 10 Auflage, § 215 Rz. 5).

    Denn auch die Geltendmachung innerhalb eines Rechtsstreits mit der Naturschutzbehörde genügt diesem Erfordernis, wenn der Mangel hierbei substantiiert und konkret gerügt wird und der entsprechende Schriftsatz der Behörde innerhalb der Jahresfrist zugeht (vgl. zur Regelung in § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, an dem sich § 29 Abs. 2 Satz 1 BbgNatSchG 2004 nach den obigen Ausführungen orientiert: BVerwG, Beschlüsse vom 18. Juni 1982 - 4 N 6.79 -, DÖV 1982, 905, und vom 8. Mai 1995 - 4 NB 16.95 -, NVwZ 1996, 372, 373; Battis in: Battis u.a., a.a.O., § 215 Rz. 5 f. und Stock in: Ernst-Zinkahn-Bielenberg, a.a.O., § 215 Rz. 33 f.).

  • BVerwG, 24.02.1994 - 7 C 20.93

    Vermögensfragen - Unternehmensbeteiligung - Feststellung - Unternehmensrückgabe -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2010 - 11 A 4.06
    Sie wurde weder gestrichen - was nach der in diesem Fall maßgeblichen allgemeinen Regelung im Übrigen auch nur dazu geführt hätte, dass die Rechtsänderungen auch für die bei ihrem Inkrafttreten bereits anhängigen Verwaltungsverfahren anzuwenden sind (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1994 - 7 C 20.93 -, juris Rz. 14 m.w.N.) - noch wurde sie dahingehend überarbeitet, dass und ggf. inwieweit für bereits eingeleitete Verfahren oder abgeschlossene Verfahrensteile noch altes Recht gelten oder gar eine auch hiervon abweichende zwischenzeitliche rechtswidrige Verwaltungspraxis geheilt werden sollte.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 11 A 7.05

    Gesamt- oder Teilnichtigkeit einer Verordnung aufgrund von Ausfertigungsmängeln;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2010 - 11 A 4.06
    Das genügt, um die Möglichkeit einer Verletzung in eigenen Rechten darzulegen, weil die private Nutzung des Grundeigentums der Antragsteller insoweit nach den angegriffenen Vorschriften der NSG-VO einer Vielzahl von Beschränkungen unterliegt und die Möglichkeit einer Eigentumsverletzung daher nicht von vornherein auszuschließen ist (vgl. auch Senatsurteil vom 11. Oktober 2007 - OVG 11 A 7.05 -, juris Rn. 39; OVG Saarlouis, a.a.O., juris Rn. 38).
  • BVerwG, 07.04.2006 - 4 B 58.05

    Meldung eines FFH-Gebietes; Rechtsschutz; Vogelschutzgebiet.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2010 - 11 A 4.06
    Insofern kann im Rahmen ihrer Überprüfung durch nationale Gerichte auch die Rechtswidrigkeit der Aufnahme von Grundstücken in die Gemeinschaftsliste geltend gemacht werden, wobei den nationalen Gerichten allerdings die Verwerfungskompetenz fehlt, so dass sie im Falle der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Aufnahme in die FFH-Liste nach Art. 234 EGV zur Vorlage an den EuGH verpflichtet sind (EuGH, Beschluss vom 22. Juni 2006 - RS T-136/04 -, ZUR 2006, 535, 536 mit Anmerkung Dr. Gärditz; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 7. April 2006 - 4 B 58.05 -, NVwZ 2006, 822, 823).
  • BVerwG, 18.06.1982 - 4 N 6.79

    Rüge - Verletzung - Verfahrens- und Formvorschriften - Bebauungsplan -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2010 - 11 A 4.06
    Denn auch die Geltendmachung innerhalb eines Rechtsstreits mit der Naturschutzbehörde genügt diesem Erfordernis, wenn der Mangel hierbei substantiiert und konkret gerügt wird und der entsprechende Schriftsatz der Behörde innerhalb der Jahresfrist zugeht (vgl. zur Regelung in § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, an dem sich § 29 Abs. 2 Satz 1 BbgNatSchG 2004 nach den obigen Ausführungen orientiert: BVerwG, Beschlüsse vom 18. Juni 1982 - 4 N 6.79 -, DÖV 1982, 905, und vom 8. Mai 1995 - 4 NB 16.95 -, NVwZ 1996, 372, 373; Battis in: Battis u.a., a.a.O., § 215 Rz. 5 f. und Stock in: Ernst-Zinkahn-Bielenberg, a.a.O., § 215 Rz. 33 f.).
  • OVG Brandenburg, 20.06.2002 - 4 D 89/00

    Anforderungen an ein Verbot der Haltung von gefährlichen Hunden in

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2010 - 11 A 4.06
    Auf Zulässigkeitsebene würde nur dann das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis entfallen, wenn offensichtlich wäre, dass der geltend gemachte Mangel sich nicht auf die NSG-VO insgesamt auswirkt und im Eigentum der Antragsteller stehende nicht betroffene Gebietsteile mit den anderen Teilen der NSG-VO nicht in einem untrennbaren Zusammenhang stehen (vgl. v. Albedyll in Bader, VwGO, 3. Aufl., § 47, Rn. 39; Hess. VGH, Urteil vom 23. November 2000 - 3 N 2513/95 -, juris Rn 44; OVG Brandenburg, Urteil vom 20. Juni 2002 - 4 D 89/00 NE -, juris Rn. 157)".
  • EuG, 22.06.2006 - T-136/04

    Freiherr von Cramer-Klett und Rechtlerverband Pfronten / Kommission - Richtlinie

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2010 - 11 A 4.06
    Insofern kann im Rahmen ihrer Überprüfung durch nationale Gerichte auch die Rechtswidrigkeit der Aufnahme von Grundstücken in die Gemeinschaftsliste geltend gemacht werden, wobei den nationalen Gerichten allerdings die Verwerfungskompetenz fehlt, so dass sie im Falle der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Aufnahme in die FFH-Liste nach Art. 234 EGV zur Vorlage an den EuGH verpflichtet sind (EuGH, Beschluss vom 22. Juni 2006 - RS T-136/04 -, ZUR 2006, 535, 536 mit Anmerkung Dr. Gärditz; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 7. April 2006 - 4 B 58.05 -, NVwZ 2006, 822, 823).
  • VGH Hessen, 23.11.2000 - 3 N 2513/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplanes

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2010 - 11 A 4.06
    Auf Zulässigkeitsebene würde nur dann das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis entfallen, wenn offensichtlich wäre, dass der geltend gemachte Mangel sich nicht auf die NSG-VO insgesamt auswirkt und im Eigentum der Antragsteller stehende nicht betroffene Gebietsteile mit den anderen Teilen der NSG-VO nicht in einem untrennbaren Zusammenhang stehen (vgl. v. Albedyll in Bader, VwGO, 3. Aufl., § 47, Rn. 39; Hess. VGH, Urteil vom 23. November 2000 - 3 N 2513/95 -, juris Rn 44; OVG Brandenburg, Urteil vom 20. Juni 2002 - 4 D 89/00 NE -, juris Rn. 157)".
  • VG Magdeburg, 18.07.2008 - 11 A 3/08

    Keine Verletzung des Mitbestimmungsrechts bei der Umgestaltung der

    Im Dezember 2005 fanden Umsetzungen und Abordnungen statt, die den Gegenstand eines weiteren personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens bilden (Beschluss der Kammer vom 04. April 2006, Az: 11 A 4/06 MD).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte und die beigezogenen Retente in den Verfahren 11 A 20/05 MD und 11 A 4/06 MD.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2010 - 11 A 3.07

    Landschaftsschutzgebiet "Ruppiner Wald- und Seengebiet"; LSG-VO vom 10. Dezember

    Die Möglichkeit einer Eigentumsverletzung ist daher nicht von vornherein auszuschließen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 22. April 2010 - OVG 11 A 4.06 -, juris Rn. 37).
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